Für den Start mit einem Schulinstrument ist Mieten in den ersten Monaten meist die risikoärmste Lösung, weil noch offen ist, ob das Kind dranbleibt. Nach ein bis zwei Jahren lohnt sich oft der Wechsel zum Kauf, am besten gebraucht und von der Lehrkraft geprüft. Ausnahme sind wachsende Streicher: Hier ist Mieten oder Tauschen über mehrere Größen oft über Jahre sinnvoll.
Entscheidungshilfe nach Lernphase und Alter
Die ersten Monate: Ausprobieren
Am Anfang ist offen, ob das Instrument zum Kind passt: Mancher Grundschüler wechselt nach drei Monaten von der Geige zur Trompete, ein Zehnjähriger merkt, dass die Querflöte doch nicht das Richtige ist. Eine Miete begrenzt das finanzielle Risiko auf wenige Monatsraten. Viele Anbieter lassen außerdem das Instrument tauschen.
Ein bis zwei Jahre: Dranbleiben prüfen
Wenn das Kind regelmäßig übt und die Lehrkraft Fortschritte sieht, rechnet sich die Dauermiete zunehmend schlechter, denn die Raten schaffen kein Eigentum, solange kein Mietkauf vereinbart ist. Als Richtwert gilt: Je länger die Miete über das erste Jahr hinausgeht, desto genauer lohnt der Vergleich mit einem Gebrauchtkauf. Die Angaben schwanken, ab wann sich Kaufen rechnet; entscheidend ist dein konkretes Mietangebot im Vergleich zu aktuellen Gebrauchtpreisen.
Mehrjährig und fortgeschritten: Kaufen
Wer mehrere Jahre dabeibleibt, in Ensembles spielt oder die Vollgröße erreicht hat, fährt mit einem eigenen Instrument meist besser. Eigentum erlaubt außerdem, das Instrument individuell einstellen zu lassen und es im Lauf der Zeit aufzuwerten.
Die Mietmodelle im Überblick
Reine Miete
Du zahlst monatlich, das Instrument bleibt Eigentum des Vermieters, am Ende gibst du es zurück. Es entsteht kein Anspruch auf Kauf und keine Anrechnung. Vorteil: maximale Flexibilität, oft sind Wartung oder Versicherung enthalten.
Mietkauf und Anrechnung der Miete
Beim Mietkauf wird ein Teil der gezahlten Miete beim späteren Kauf auf den Kaufpreis angerechnet. Die Regeln unterscheiden sich stark: Manche Anbieter rechnen etwa ein halbes Jahr Miete an, andere staffeln nach Dauer (zum Beispiel höherer Anteil bei Kauf im ersten Halbjahr, danach weniger), bei höherwertigen Instrumenten wird teils bis zu zwei Jahre lang angerechnet. Kläre schriftlich:
- Wie viele Monatsmieten oder welcher Prozentsatz werden angerechnet?
- Gilt die Anrechnung nur für das gemietete Modell oder auch für andere Instrumente des Anbieters?
- Zu welchem Preis wird gekauft: Listenpreis oder ein festgelegter Preis?
- Verfällt die Anrechnung nach einer bestimmten Zeit?
Laufzeit und Kündigung
Die Bedingungen reichen von monatlich kündbar ohne Mindestlaufzeit bis zu sechs Monaten Mindestlaufzeit und danach einigen Wochen Frist. Bei kurzen Testphasen sind flexible Verträge besonders wertvoll; achte darauf, wer die Rückgabe organisiert und bezahlt.
Wer vermietet
- Musikschulen: Viele halten einen Bestand an Leihinstrumenten, oft für die eigenen Schüler, meist zu günstigen Konditionen, aber mit begrenzter Auswahl und teils Wartezeit.
- Fachhandel und Instrumentenwerkstätten: Größte Auswahl, oft mit Anrechnung der Miete auf einen Kauf und fachgerechter Einrichtung; manche vermieten nur lokal, um das Instrument selbst zu betreuen.
- Spezialisierte Versandverleihe: Vor allem für Streicher in allen Größen; Lieferung per Paket, Größentausch per Rücksendung.
- Schulen, Fördervereine und Vereine: Besonders bei Bläserklassen und Orchesterprojekten werden Instrumente per Leihvertrag für die Dauer des Programms überlassen.
- Musiklehrkräfte: Manche vermitteln Leihinstrumente aus ihrem Umfeld.
Versicherung, Wartung und Schäden
Ein Mietinstrument ist nicht automatisch rundum geschützt. Üblich sind Modelle, bei denen die Versicherung in der Monatsrate steckt und pauschal gegen Diebstahl und Beschädigung absichert, häufig mit Selbstbeteiligung im Schadensfall. Prüfe:
- Was ist versichert: Diebstahl, Sturz, Transport, Wasser? Was ist ausgeschlossen, etwa grobe Fahrlässigkeit oder Liegenlassen im Auto?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
- Wer zahlt Verschleißreparaturen wie neue Saiten, Polster oder Korken?
- Wie läuft ein Schadensfall ab: Meldung, Frist, Ersatzinstrument?
Frag außerdem bei deiner Hausratversicherung nach, ob und wie fremde Instrumente mitversichert sind. Mehr dazu findest du im Artikel Instrumentenversicherung und Hausrat. Versicherung ersetzt keine Sorgfalt: Futteral benutzen, nicht im Auto lassen und starke Temperaturschwankungen vermeiden.
Wachsende Streicher: Größen und Tausch
Streichinstrumente für Kinder gibt es in Bruchteilgrößen, und ein Kind wächst in wenigen Jahren durch mehrere davon. Gekauft heißt das, mehrere Instrumente zu finanzieren oder weiterzuverkaufen; gemietet wird einfach getauscht. Deshalb ist die Miete bei Violine, Viola und Cello besonders verbreitet, solange das Kind noch nicht die Vollgröße erreicht hat. Welche Größe zu welcher Körpergröße passt, steht in Geigengrößen für Kinder und Cellogrößen. Wichtig: Der Tausch sollte vertraglich geregelt sein, also ob er kostenlos ist und wie oft er möglich ist.
Bei Vollgröße lohnt dann meist der Kauf; ein guter Gebrauchtkauf ist hier häufig sinnvoll, siehe Violine gebraucht kaufen.
Instrumentenfamilien mit hohem Mietbedarf
- Streicher: Wegen des Wachstums der Klassiker fürs Mieten, von der kleinsten Kindergröße bis zur Vollgröße.
- Blasinstrumente: Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete oder Posaune werden gern als Einsteigerleihe genutzt, zum Beispiel in Bläserklassen. Beim Mundstück ist Hygiene ein Thema; frag, ob es zum Leihpaket gehört oder separat angeschafft wird.
- Tasteninstrumente: Digitalpianos und Klaviere gibt es als Leih- oder Mietmodell. Für Anfänger ist das praktisch, weil Platz und Transport erst später entschieden werden müssen. Zum späteren Kauf siehe Digitalpiano gebraucht und Klavier gebraucht.
- Schlagzeug und Mallets: Übungspad oder Einsteigerset sind teils mietbar, ein ganzes Akustikset eher selten.
- Gitarre und Ukulele: Seltener gemietet, weil Einsteigermodelle ohnehin günstig zu bekommen sind; hier ist Kaufen meist einfacher.
Wann Kaufen besser ist
- Das Instrument bleibt lange: Vollgröße, kein Wachstum, langfristiges Interesse.
- Die Miete würde über das erste Jahr hinaus laufen, ohne dass viel angerechnet wird.
- Das Instrument ist ein gängiges Einsteigermodell, das sich leicht weiterverkaufen lässt.
- Eine Lehrkraft kann es vor dem Kauf prüfen.
Gebraucht kaufen lohnt besonders bei Instrumenten, die ihren Wert gut halten. Wie du dabei vorgehst, steht in der Checkliste fürs gebrauchte Instrument; eine Orientierung zu Preisspannen gibt dir die Preisschätzung.
Weiterverkauf und Selbst-Mieten
Beim "Selbst-Mieten" kaufst du gebraucht, nutzt das Instrument ein bis zwei Jahre und verkaufst es dann weiter. Der Nettoverlust ist der Preisunterschied zwischen Kauf und Verkauf, und der fällt bei gängigen, gut erhaltenen Einsteigermodellen oft geringer aus als eine Dauermiete über denselben Zeitraum. Ob das aufgeht, hängt von Zustand, Modell und Nachfrage ab; eine feste Faustformel gibt es nicht. Hilfreich ist:
- Gängige Modelle kaufen, die sich leicht verkaufen.
- Den Zustand dokumentieren: Fotos, Rechnung, ggf. Einschätzung der Lehrkraft.
- Zubehör und Originalfutteral aufheben.
- Das Instrument pflegen, damit der Verkaufspreis hoch bleibt.
Das Risiko liegt bei dir: Anders als bei einer Miete trägst du Schäden und Reparaturen selbst.
Qualität von Leihinstrumenten
Leihinstrumente unterscheiden sich stark. Manche Anbieter richten Instrumente in der Werkstatt ein (Steg, Stimmstock, Saiten, Polster) und vermieten Neuware, andere geben gebrauchte, abgespielte Instrumente aus, die Reparaturen brauchen. Ein schlecht eingerichtetes Instrument lässt sich kaum stimmen oder spielen und bremst das Kind aus. Probiere es vor der Übernahme gemeinsam mit der Lehrkraft aus: Bei Streichern Stimmbarkeit und Saitenlage, bei Bläsern Ansprache und dichte Klappen, bei Tasten gleichmäßiger Anschlag.
Schul-Orchester und Bläserklassen in Deutschland
In Deutschland laufen Bläser- und Streicherklassen oft über Kooperationen von Schulen mit Musikschulen und Fördervereinen. Typisch sind zwei Jahre (5. und 6. Klasse); ergänzend zum Musikunterricht gibt es Gruppenunterricht durch Fachkräfte. Die Instrumente werden meist per Leihvertrag über Förderverein oder Musikschule gestellt, sodass in dieser Zeit kein eigener Kauf nötig ist. Danach folgt oft ein Jugendorchester, und dann stellt sich die Kaufentscheidung. Die Kosten für die Familien unterscheiden sich je nach Schule und Region deutlich; frag bei der Schule oder beim Förderverein nach.
Typische Fehler
- Vertrag unterschreiben, ohne Anrechnung, Laufzeit und Kündigung schriftlich zu prüfen.
- Dauermiete über Jahre, ohne die Gesamtkosten mit einem Gebrauchtkauf zu vergleichen.
- Billige Onlineinstrumente ohne Einrichtung kaufen, die sich schwer stimmen lassen.
- Zu früh teuer kaufen, obwohl das Kind noch wächst oder unsicher ist.
- Versicherungsumfang nicht prüfen, etwa die Selbstbeteiligung.
- Zustand bei der Übergabe nicht dokumentieren.
- Ohne die Lehrkraft entscheiden.
Checkliste: Mietbedingungen prüfen
- Laufzeit, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Rückgabeweg.
- Anrechnung der Miete auf einen Kauf und Kaufpreis.
- Wartung, Verschleißteile und Reparaturen: wer zahlt?
- Versicherung und Selbstbeteiligung.
- Größentausch bei Streichern.
- Zubehör wie Bogen, Kolophonium, Etui, Mundstück.
- Zustand: Neuware oder gebraucht?
- Übergabeprotokoll mit Fotos.
Häufige Fragen
Wie lange sollte man mieten, bevor man kauft?
Üblich ist eine Testphase von einigen Monaten bis zu einem Jahr. Wenn das Kind dann regelmäßig übt, sprich mit der Lehrkraft über den Kauf.
Lohnt sich Mietkauf?
Er lohnt sich, wenn die Anrechnung hoch und der Kaufpreis fair ist. Vergleiche ihn mit dem Gebrauchtpreis eines gleichwertigen Instruments.
Was, wenn das Kind abbricht?
Bei einer Miete gibst du das Instrument zurück. Bei einem Kauf kannst du es weiterverkaufen, was bei gängigen Modellen meist gelingt.
Sind Leihinstrumente schlechter?
Nicht grundsätzlich, die Qualität hängt vom Anbieter ab. Probiere das Instrument vor der Übernahme aus.
Muss das Leihinstrument extra versichert werden?
Das hängt vom Vertrag ab. Frag beim Vermieter und bei deiner Hausratversicherung nach.