Musiker:innen gehen oft davon aus, ihr Instrument sei automatisch über die Hausratversicherung abgedeckt - allgemeine Policen sind aber nicht speziell für Instrumente konzipiert und greifen an konkreten, vorhersehbaren Stellen zu kurz.

Wo Standardpolicen zu kurz greifen

  • Die meisten Hausratversicherungen begrenzen die Deckung für Musikinstrumente auf eine relativ niedrige Unterhöchstgrenze - oft im Bereich weniger tausend Euro oder weniger - deutlich unter dem Wert schon eines einzelnen Instruments der Mittelklasse.
  • Der Schutz außerhalb der Wohnung (Diebstahl oder Schaden bei Probe, Auftritt oder Transport) ist bei Standardpolicen häufig noch niedriger gedeckelt, teils nur als Bruchteil der gesamten Hausratdeckung.
  • Standardpolicen zahlen üblicherweise den Zeitwert - Wiederbeschaffungswert abzüglich Abnutzung - aus, was für Musiker:innen ungünstig ist, da ein gut gepflegtes Instrument, besonders ein handgefertigtes akustisches, mit dem Alter eher an Wert gewinnen oder ihn halten kann, statt wie die meisten versicherten Gegenstände zu verlieren.

Was spezielle Instrumentenversicherungen typischerweise zusätzlich bieten

Spezielle Instrumentenpolicen decken Transport und Nutzung außerhalb der Wohnung meist umfassender ab, schließen oft Wasser- und Hochwasserschäden mit ein, die allgemeine Hausratpolicen häufig ausschließen, und können zu einem festgelegten oder gutachterlich bestimmten Wert statt zum abgeschriebenen Zeitwert abgeschlossen werden. Für Instrumente, die spürbar mehr wert sind als die Unterhöchstgrenze einer Standardpolice, oder für alle, die ihr Instrument regelmäßig zu Proben oder Auftritten transportieren, lohnt es sich, das konkret einzuholen und mit den tatsächlichen Grenzen der eigenen Hausratpolice zu vergleichen, statt Deckung einfach anzunehmen.